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Bundesweite Förderprogramme effiziente Gebäude – BEG:

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen (BEG EM) unterstützt Eigentümer beim Umstieg auf Fernwärme in Bestandsgebäuden, die mindestens 5 Jahre alt sind bzw. für die die Baugenehmigung vor mindestens 5 Jahren erteilt worden ist. Sie haben die Möglichkeit sich den Anschluss an unser Fernwärmenetz, die Kosten der Wärmeübergabestation sowie die Kosten der Installation, Inbetriebnahme und notwendiger Umfeldmaßnahmen (z. B. den Rückbau Ihrer alten Heizung) fördern zu lassen. Liefern wir Ihnen die Wärmeübergabestation und verbleibt diese in unserem Eigentum, können wir die Förderung beantragen. Der Förderanteil wird dann von uns für Sie bei der Berechnung des Hausanschlussentgelts berücksichtigt.

Der Fördersatz beträgt 30 Prozent. Mit dem Klimageschwindigkeitsbonus und einem Einkommensbonus kann ein Maximalfördersatz von bis zu 70 Prozent erreicht werden.

Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten ist nach der Anzahl der Wohneinheiten gestaffelt und beträgt 30.000 € für die erste Wohneinheit. Für die zweite bis sechste Wohneinheiten erhöht sich diese Höchstgrenze um jeweils 15.000 € und ab der siebten Wohneinheit nochmals um jeweils 8.000 €.

Mehr unter: www.bafa.de

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