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Glossar

Einspeisevergütung

Die Einspeisevergütung spielt eine zentrale Rolle bei der Energiewende in Deutschland. Sie könnte für Sie relevant sein, falls Sie eine eigene Anlage zur Ökostromerzeugung in Betracht ziehen. Doch was verbirgt sich hinter diesem Begriff?

Kurzer Überblick - Die wichtigsten Punkte:

Inhaltsverzeichnis

Einspeisevergütung – eine Einführung

Definition: Was ist Einspeisevergütung?

Die Einspeisevergütung ist eine finanzielle Vergütung, die Betreiber von erneuerbaren Energieanlagen wie Solaranlagen, Windkraftanlage oder Biomassekraftwerken erhalten, wenn sie den erzeugten Strom in das öffentliche Stromnetz einspeisen. Sie wird in der Regel pro Kilowattstunde (kWh) gezahlt und dient als Anreiz, sauberen Strom zu erzeugen und zur Verfügung zu stellen.

Warum gibt es die Einspeisevergütung?

Sie wurde eingeführt, um den Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland zu fördern.

Die Einspeisevergütung verfolgt mehrere Ziele:

  • Den Ausbau erneuerbarer Energien beschleunigen
  • Die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen  verringern
  • Den Klimaschutz fördern
  • Technologische Innovationen im Bereich erneuerbarer Energien unterstützen
  • Dezentrale Energieerzeugung fördern

Funktionsweise

Wie funktioniert die Einspeisevergütung?

Die Einspeisevergütung folgt einem einfachen Prinzip:

  • Sie erzeugen Strom mit Ihrer erneuerbaren Energieanlage.
  • Den nicht selbst verbrauchten Strom speisen Sie ins öffentliche Netz ein.
  • Für jede eingespeiste Kilowattstunde (kWh) erhalten Sie eine festgelegte Vergütung, zum Beispiel bis zu 8,11 Cent pro Kilowattstunde für Photovoltaikanlagen im Jahr 2024.
  • Das Geld wird vom Netzbetreiber ausgezahlt.
  • Die Vergütungshöhe ist für 20 Jahre ab Inbetriebnahme Ihrer Anlage garantiert.

Der Netzbetreiber muss den von Ihnen erzeugten Strom vorrangig abnehmen und vergüten.

Wer erhält Einspeisevergütungen

Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien erhalten die Vergütung. Dazu gehören:

  • Privatpersonen mit Solaranlagen oder PV-Anlagen
  • Landwirte mit Biogasanlagen
  • Unternehmen mit Windkraftanlagen
  • Kommunen mit Wasserkraftwerken

Voraussetzung ist, dass der erzeugte Strom ins öffentliche Netz eingespeist wird. Betreiber müssen bestimmte technische und rechtliche Anforderungen erfüllen, wie die ordnungsgemäße Anmeldung der Anlage und die Einhaltung von Einspeiseregelungen.

Förderfähige Energiequellen

Die Einspeisevergütung gilt für verschiedene erneuerbare Energiequellen:

  • Photovoltaik (Solarenergie): Anlagen, die Sonnenenergie in Strom umwandeln, z.B. Dach- und Freiflächenanlagen. PV-Anlagen profitieren besonders von der Vergütung.
  • Windkraft: Sowohl Onshore- als auch Offshore-Windkraftanlagen, die Wind zur Stromerzeugung nutzen.
  • Biomasse: Anlagen, die aus organischen Materialien wie Holz, landwirtschaftlichen Abfällen oder Biogas Strom erzeugen.
  • Wasserkraft: Kleine Wasserkraftwerke, die Strom aus fließendem Wasser gewinnen.
  • Geothermie: Anlagen, die Wärme aus dem Erdinneren zur Stromerzeugung nutzen.
  • Deponie-, Klär- und Grubengas

Die Vielfalt der förderfähigen Energiequellen trägt zur Diversifizierung des Energiemixes bei und reduziert die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern.

Geschichte und Hintergrund

Einführung und Entwicklung

Einspeisevergütungen wurde 1991 in Deutschland mit dem Stromeinspeisungsgesetz (StrEG) eingeführt, um den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern. Das StrEG verpflichtete Netzbetreiber, Strom aus erneuerbaren Quellen wie Wind, Sonne und Biomasse abzunehmen und ein festgelegtes Entgelt zu zahlen. Dies war eine Reaktion auf die zunehmende Umweltverschmutzung und den Wunsch nach nachhaltiger Energieversorgung.

Wichtige Meilensteine:

  • 1991: Einführung des Stromeinspeisungsgesetzes (StrEG)
  • 2000: Ablösung durch das EEG
  • 2004-2021: Mehrfache Novellierungen des EEG mit Anpassungen der Vergütungssätze

Anfangs waren die Vergütungssätze hoch, um Investitionen zu fördern. Mit der zunehmenden Verbreitung und sinkenden Technologiekosten wurden die Sätze schrittweise reduziert, um die Förderung effizienter zu gestalten. Ein Beispiel für historische Vergütungssätze ist die Zahlung von 8,11 Cent pro Kilowattstunde für die ersten 10 kWp einer PV-Anlage.

Rechtsgrundlagen
Die Einspeisevergütung basiert auf mehreren rechtlichen Grundlagen:

  • Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG): Regelt die Vergütungssätze, die Dauer der Zahlungen, die Pflichten der Betreiber und Netzbetreiber sowie die Voraussetzungen für förderfähige Anlagen.
  • Energieeinsparverordnung (EnEV): Enthält Bestimmungen zu technischen Standards und Energieeffizienz.

Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG): Relevant für die Genehmigung und den Betrieb größerer Anlagen, insbesondere im Bereich Windkraft und Biomasse.

Arten der Einspeisevergütung

Die aktuellen Vergütungssätze werden durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegt.

Faktoren, die die Höhe beeinflussen: Cent pro Kilowattstunde

Die Höhe der Vergütung hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Art der Energiequelle: Jede erneuerbare Energiequelle hat spezifische Vergütungssätze, die ihre Produktionskosten und Marktbedingungen widerspiegeln.
  • Größe der Anlage: Kleinere Anlagen erhalten in der Regel mehr ct/kWh als größere.
  • Inbetriebnahmezeitpunkt: Die Vergütungssätze sind abhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme. Frühere Inbetriebnahmen können höhere Sätze erhalten.
  • Standort: Besonders bei Windkraft spielt der Standort eine Rolle. Auch bei Solarenergie beeinflusst die geografische Lage die Erträge.
  • Technologie und Effizienz: Modernere und effizientere Technologien können höhere Vergütungssätze erzielen.

Unterschiede je nach Energiequelle

Einspeisevergütungen variieren je nach Energiequelle, um unterschiedliche Produktionskosten und technische Anforderungen abzudecken:

  • Solar: Der Vergütungssatz für Solarstrom berücksichtigt die Sonneneinstrahlung, die Installationskosten und die Effizienz der Solarmodule. In der Regel sind die Sätze für kleinere Dachanlagen höher als für größere Freiflächenanlagen, um private Investoren zu motivieren.
  • Wind: Windkraftanlagen  erhalten Vergütungssätze, die an die Standortbedingungen (Onshore oder Offshore) und die Größe der Anlage angepasst sind. Onshore-Anlagen profitieren von stabilen Vergütungssätzen, während Offshore-Windparks höhere Anfangsvergütungen erhalten, um die höheren Installationskosten auszugleichen.
  • Biomasse: Die Vergütungssätze für Biomasse berücksichtigen die Art der Biomasse (z.B. Holz, organische Abfälle) und die Größe der Anlage. Sie sollen sicherstellen, dass die höheren Betriebskosten und die Komplexität der Brennstoffbeschaffung abgedeckt werden.
  • Wasserkraft: Kleinere Wasserkraftwerke erhalten höhere Vergütungssätze pro kWh, um den Ausbau dieser oft kostengünstigen, aber lokal eingeschränkten Energiequelle zu fördern.
  • Biomasse: Die Vergütungssätze für Biomasse berücksichtigen die Art der Biomasse (z.B. Holz, organische Abfälle) und die Größe der Anlage. Sie sollen sicherstellen, dass die höheren Betriebskosten und die Komplexität der Brennstoffbeschaffung abgedeckt werden.
  • Wasserkraft: Kleinere Wasserkraftwerke erhalten höhere Vergütungssätze pro kWh, um den Ausbau dieser oft kostengünstigen, aber lokal eingeschränkten Energiequelle zu fördern.

Vergütungssätze für verschiedene Anlagengrößen und -typen

  • Solarstrom: Kleinere PV-Anlagen bis 10 kW erhalten etwa 8 bis 10 Cent pro kWh, größere Freiflächenanlagen bis zu 7 Cent pro kWh.
  • Windkraft: Onshore-Anlagen erhalten etwa 6 bis 8 Cent pro kWh, Offshore-Windparks etwa 10 bis 12 Cent pro kWh.
  • Biomasse: Kleinere Anlagen unter 150 kW erhalten etwa 13 bis 15 Cent pro kWh, größere über 500 kW etwa 5 bis 8 Cent pro kWh.
  • Wasserkraft: Kleinere Anlagen bis 500 kW erhalten etwa 12 bis 15 Cent pro kWh, größere über 5 MW etwa 3 bis 5 Cent pro kWh.

Diese Vergütungssätze gelten für Neuanlagen. Bestehende Anlagen erhalten in der Regel die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme gültige Vergütung für 20 Jahre.

Unterschiede zwischen den Bundesländern

Einspeisevergütungen können je nach Bundesland unterschiedlich ausfallen, obwohl die grundsätzlichen Sätze im EEG festgelegt sind. Unterschiede entstehen durch:

  • Regionale Gegebenheiten: Geografische und klimatische Bedingungen beeinflussen die Wirtschaftlichkeit. Beispielsweise profitieren sonnige Regionen wie Bayern bei Solaranlagen, windreiche Regionen wie Schleswig-Holstein bei Windkraftanlagen.
  • Zusätzliche Förderprogramme: Manche Bundesländer bieten zusätzliche Förderprogramme an, wie Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen.
  • Planungs- und Genehmigungsverfahren: Unterschiedliche Anforderungen können die Kosten und Dauer der Genehmigungen beeinflussen.
  • Netzintegration: Regelungen zur effizienten Integration ins Netz und zur Erhaltung der Netzstabilität variieren.

Beispiel für länderspezifische Unterschiede: Brandenburg

  • Förderung von Windkraft: Brandenburg ist aufgrund seiner weiten, offenen Landschaft und der relativ konstanten Windverhältnisse besonders gut für Windenergieprojekte geeignet. Das Bundesland hat spezielle Anreize für die Installation von geschaffen, darunter beschleunigte Genehmigungsverfahren und Unterstützung für die Entwicklung von Windparks in geeigneten Gebieten. Brandenburg fördert zudem die Beteiligung der Bevölkerung an Windkraftprojekten, um die lokale Akzeptanz zu erhöhen.
  • Solarenergie: Brandenburg bietet zusätzliche Förderungen für Solaranlagen, insbesondere für den Ausbau von Solarparks auf Konversionsflächen, also ehemaligen Industrie- oder Militärgeländen. Diese Unterstützung soll dazu beitragen, landwirtschaftlich nutzbare Flächen zu schonen und gleichzeitig die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern.
  • Netzausbau und Integration: Brandenburg investiert stark in den Ausbau der Netzinfrastruktur, um die Integration der steigenden Einspeisemengen aus erneuerbaren Energiequellen zu gewährleisten.
  • Ländliche Entwicklung und regionale Wertschöpfung: Brandenburg setzt auf die Förderung der erneuerbaren Energien zur Unterstützung der ländlichen Entwicklung. Es gibt Programme, die die Schaffung von Arbeitsplätzen und die lokale Wertschöpfung in Verbindung mit erneuerbaren Energieprojekten fördern.

 Voraussetzungen für die Einspeisevergütung

Technische Voraussetzungen
Um die Einspeisevergütung zu erhalten, müssen erneuerbare Energieanlagen bestimmte technische Anforderungen erfüllen:

  • Anlagentyp: Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen wie Solar, Wind, Biomasse oder Wasserkraft.
  • Netzanschluss: Ordentlicher Anschluss an das öffentliche Stromnetz, inklusive geeigneter Zähler- und Übertragungssysteme.
  • Technische Standards: Einhaltung aller relevanten technischen Vorschriften und Normen, einschließlich Sicherheitsvorkehrungen und Effizienzanforderungen.
  • Messeinrichtung: Installation eines geeichten Zweirichtungszählers zur genauen Erfassung der eingespeisten Strommenge.
  • Wechselrichter: Bei Photovoltaikanlagen muss ein zugelassener Wechselrichter verwendet werden, der den Gleichstrom in netztauglichen Wechselstrom umwandelt.
  • Regelbarkeit: Moderne Anlagen, insbesondere größere Windkraft- und Solaranlagen, müssen in der Lage sein, ihre Einspeisung zu regulieren, um auf Netzanforderungen zu reagieren und Überlastungen zu vermeiden.
  • Dokumentation: Vollständige technische Dokumentation der Anlage, einschließlich Betriebsanleitungen, Schaltplänen und Zertifikaten.
  • Fernsteuerbarkeit: Größere Anlagen (ab 100 kW) müssen fernsteuerbar sein, um bei Netzüberlastung reguliert werden zu können.

Anmeldungs- und Genehmigungsverfahren

Folgende Schritte sind erforderlich:

  1. Anmeldung beim Netzbetreiber: Vor der Inbetriebnahme muss die Anlage beim örtlichen Netzbetreiber angemeldet werden.
  2. Genehmigung durch Behörden: Größere Projekte wie Windparks oder Biomasseanlagen benötigen behördliche Genehmigungen, z.B. Umweltverträglichkeitsprüfungen und Baugenehmigungen.
  3. Registrierung im Marktstammdatenregister: Alle Anlagen müssen im Marktstammdatenregister registriert werden, um die Förderfähigkeit nachzuweisen.
  4. EEG-Anlagenschlüssel: Beantragung eines EEG-Anlagenschlüssels bei der Bundesnetzagentur.
  5. Inbetriebnahmeprotokoll: Dokumentation der ordnungsgemäßen Installation und Inbetriebnahme durch einen Fachbetrieb.
  6. Einspeisevertrag: Abschluss eines Einspeisevertrags mit dem Netzbetreiber.

 

Pflichten und Nachweispflichten für Betreiber

  • Nachweis der Einspeisung: Regelmäßiger Nachweis der eingespeisten Strommenge über geeichte Zähler.
  • Wartung und Betrieb: Regelmäßige Wartung und Betrieb der Anlage, um Effizienz und Einhaltung der technischen Anforderungen sicherzustellen.
  • Berichterstattung: Regelmäßige Berichte an den Netzbetreiber und ggf. Behörden über die Anlagenleistung und Wartungsmaßnahmen.
  • Nachweis der Nutzung erneuerbarer Energien: Bei Biomasseanlagen Nachweis, dass die Brennstoffe aus erneuerbaren Quellen stammen.

Vor- und Nachteile der Einspeisevergütung

Vorteile für Betreiber und Gesellschaft

  • Anreiz zur Investition in erneuerbare Energien: Die Einspeisevergütung bietet finanzielle Sicherheit durch feste Vergütungssätze über einen bestimmten Zeitraum. Dies reduziert das wirtschaftliche Risiko und fördert Investitionen in erneuerbare Energieprojekte.
  • Förderung der technologischen Entwicklung: Feste Vergütungssätze haben die Entwicklung und Verbesserung von Technologien für erneuerbare Energien unterstützt, was zu Kostensenkungen und Effizienzsteigerungen führte.
  • Klimaschutz: Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien im Strommix reduziert CO₂-Emissionen  und unterstützt nationale sowie internationale Klimaziele.
  • Dezentrale Energieversorgung: Förderung der dezentralen Stromerzeugung sorgt für eine diversifizierte und stabile Energieversorgung, erhöht die Resilienz gegenüber Ausfällen und stärkt lokale Wirtschaftskreisläufe.
  • Arbeitsplätze: Der Ausbau erneuerbarer Energien schafft Arbeitsplätze in den Bereichen Installation, Wartung, Forschung und Entwicklung, was die lokale Wirtschaft stärkt.
  • Innovation und Marktdynamik: Garantierte Vergütungssätze haben zu intensivem Wettbewerb und Innovationsdruck geführt, was die Entwicklung neuer und verbesserter Technologien beschleunigte.

Kritikpunkte und Herausforderungen

  • Verbraucherkosten: Die Kosten der Vergütung werden oft auf die Strompreise umgelegt, was zu höheren Stromkosten für Endverbraucher führt und besonders einkommensschwache Haushalte belastet.
  • Marktverzerrung: Die festen Vergütungssätze können zu Marktverzerrungen führen, da sie unabhängig von der aktuellen Marktnachfrage und den Strompreisen gezahlt werden. Dies kann zu einer Überproduktion und zu einem Ungleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage führen.
  • Degression und Unsicherheit: Die kontinuierliche Senkung der Vergütungssätze (Degression) kann für Anlagenbetreiber Unsicherheit schaffen. Dies kann Investitionsentscheidungen erschweren, insbesondere wenn die zukünftigen Vergütungssätze schwer vorhersehbar sind.
  • Netzbelastung: Der schnelle Ausbau erneuerbarer Energien kann Herausforderungen bei der Netzintegration mit sich bringen, insbesondere in Regionen mit hohem Anteil erneuerbarer Einspeisung, was zu Netzstabilitätsproblemen und teuren Netzverstärkungen führen kann.
  • Subventionsabhängigkeit: Es besteht die Gefahr, dass die Branche sich zu sehr auf Subventionen verlässt, was die Entwicklung marktfähiger und unabhängiger Geschäftsmodelle verzögern kann.
  • Komplexität und Bürokratie: Die gesetzlichen Vorgaben und die Anmeldung von Anlagen für die Einspeisevergütung können komplex und bürokratisch sein, was den Zugang zu Förderungen erschwert und besonders kleinere Betreiber abschrecken kann

Alternative Vergütungsmodelle

Neben der klassischen Einspeisevergütung gibt es verschiedene alternative Modelle, die Anreize für den Ausbau erneuerbarer Energien schaffen und unterschiedliche Bedürfnisse der Betreiber berücksichtigen.

 Eigenverbrauchsregelungen
Eigenverbrauchsregelungen erlauben es Betreibern, den erzeugten Strom selbst zu nutzen, anstatt ihn ins öffentliche Netz einzuspeisen. Vorteile:

  • Ermöglichen Nutzung des selbst erzeugten Stroms
  • Senken Stromkosten und erhöhen Unabhängigkeit
  • Optimierbar durch Speicherlösungen
  • Oft zusätzliche Förderungen verfügbar

Power Purchase Agreements (PPAs)
Power Purchase Agreements (PPAs) sind langfristige Verträge, bei denen ein Energieerzeuger sich verpflichtet, den Strom direkt an einen Abnehmer zu einem festgelegten Preis zu verkaufen. Vorteile:

  • Langfristige Verträge bieten Planungssicherheit und stabile Einnahmen
  • Direkte Kundenbeziehungen ermöglichen individuelle Anpassungen
  • Flexibel anpassbar an die Bedürfnisse von Erzeuger und Abnehmer

Direktvermarktung
Bei der Direktvermarktung verkaufen Betreiber ihren Strom selbst oder über einen Vermarkter direkt an der Strombörse oder an Großabnehmer. Vorteile:

  • Verkauf des Stroms an der Börse oder an Großabnehmer
  • Chance auf höhere Erlöse bei günstigen Marktpreisen
  • Zusätzliche Marktprämie als Ausgleich
  • Erfordert flexible Anpassung an Marktbedingungen

Einspeisevergütung international

Vergleich mit anderen Ländern
Die Einspeisevergütung ist weltweit ein bewährtes Instrument zur Förderung erneuerbarer Energien. Trotz ähnlicher Grundidee unterscheiden sich die Modelle und Vergütungssätze je nach Land erheblich:

  • Deutschland: Langfristig garantierte, gestaffelte Vergütungssätze nach EEG
  • Spanien: Wechsel von hohen Vergütungen zu Auktionen und Marktmechanismen
  • China: Kombination aus Einspeisevergütungen und staatlichen Investitionen
  • Vereinigtes Königreich: Übergang zum Contract for Difference (CfD) Modell
  • USA: Keine einheitliche Regelung, verschiedene Anreize je nach Bundesstaat

Globale Trends und Entwicklungen

Die Förderung erneuerbarer Energien und die Einspeisevergütung entwickeln sich weltweit in verschiedenen Richtungen:

  • Übergang zu Marktmechanismen: Viele Länder wechseln zu Marktmechanismen wie Auktionen und CfD, um die Förderung kosteneffizienter zu gestalten.
  • Technologische Fortschritte und Kostensenkungen: Fortschritte in der Technologie und sinkende Kosten, besonders bei Photovoltaik und Windkraft, führen zu niedrigeren Einspeisevergütungssätzen.
  • Integration und Flexibilität: Die Integration erneuerbarer Energien in bestehende Stromnetze erfordert flexible Ansätze, wie die Entwicklung von Energiespeichern, smarter Netztechnologie und flexiblen Marktmodellen, um die schwankende Einspeisung auszugleichen.
  • Dezentrale Energieversorgung: Der Trend zur dezentralen Energieversorgung wächst, gefördert durch sinkende Kosten für Solartechnik und Batteriespeicher. Immer mehr Eigenheime und Unternehmen erzeugen und verbrauchen ihren eigenen Strom.
  • Förderung verschiedener regenerativer Energieformen: Auch andere erneuerbare Energieformen wie Geothermie, Meeresenergie und fortschrittliche Biomasse werden zunehmend gefördert. Länder wie Island und Neuseeland nutzen ihre geologischen Gegebenheiten besonders erfolgreich für Geothermie.

Künftige Entwicklungen

Die Zukunft der Einspeisevergütungen und des EEG wird voraussichtlich durch folgende Trends beeinflusst:

  1. Marktintegration: Erneuerbare Energien  sollen stärker in den Strommarkt integriert werden, durch flexible Vergütungssätze und die Förderung von Speichertechnologien.
  2. Dekarbonisierung: Der Fokus liegt auf der Reduktion von CO₂-Emissionen durch die Förderung klimaneutraler Energien und Technologien, wie z.B. grüner Wasserstoff.
  3. Technologieoffenheit: Es soll Raum für innovative Lösungen geschaffen und das Spektrum der förderfähigen Technologien erweitert werden.
  4. Dezentralisierung: Kleine, lokale Anlagen und Eigenverbrauch werden verstärkt unterstützt.
  5. Digitalisierung: Integration digitaler Technologien wie Smart Grids und intelligente Steuerungssysteme, um die Effizienz und Stabilität der Stromnetze zu erhöhen.
  6. Vielfältige Fördermechanismen: Anpassung der Förderungen an unterschiedliche Projektgrößen und -typen, einschließlich Gemeinschaftsprojekten und urbanen Energielösungen.

Diese Entwicklungen zielen darauf ab, die Förderung effizienter zu gestalten, neue Technologien zu integrieren und die Marktintegration zu verbessern. Das übergeordnete Ziel ist es, die Klimaziele zu erreichen und eine nachhaltige Energieversorgung sicherzustellen.

FAQ: Einspeisevergütung

Eine finanzielle Vergütung für Betreiber erneuerbarer Energieanlagen, die Strom ins öffentliche Netz einspeisen.

Jeder Betreiber einer Anlage zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen, einschließlich Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen mit Solar-, Wind-, Biomasse- oder Wasserkraftanlagen.

In der Regel über einen Zeitraum von 20 Jahren ab Inbetriebnahme der Anlage. Die genaue Dauer kann je nach Anlagetyp und Inbetriebnahmezeitpunkt variieren.

Nein, der bei Inbetriebnahme gültige Vergütungssatz bleibt für die gesamte Förderdauer konstant.

Sie hängt von der Art der Energiequelle, der Anlagengröße und dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme ab. Die Vergütungssätze sind gesetzlich festgelegt und können durch Degressionsmechanismen im Laufe der Zeit sinken.

Bei kleinen Anlagen können Sie in der Regel jährlich zwischen vollständiger Einspeisung und teilweisem Eigenverbrauch wählen.

Der gesamte eingespeiste Strom wird vergütet, unabhängig von der erwarteten Produktionsmenge.

Es ist ratsam, eine spezielle Versicherung für Ihre Anlage abzuschließen, um mögliche Schäden oder Ertragsausfälle abzudecken.

Eine Erweiterung wird in der Regel als neue Anlage betrachtet und erhält den zum Zeitpunkt der Erweiterung gültigen Vergütungssatz.

Photovoltaikanlagen bieten viele Vorteile, darunter die Reduzierung der Stromkosten, eine umweltfreundliche Energieerzeugung, Unabhängigkeit von Energieversorgern und die Möglichkeit, durch Einspeisevergütung zusätzliche Einnahmen zu erzielen.

Die Größe Ihrer Photovoltaikanlage hängt von Ihrem Energiebedarf, der verfügbaren Dachfläche und Ihrem Budget ab. Eine typische Anlage für ein Einfamilienhaus liegt zwischen 3 und 10 kW.

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