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Glossar

EEG-Umlage

Die EEG-Umlage war bis 2022 ein zentrales Element der deutschen Energiewende. Als Bestandteil des Strompreises diente sie der Finanzierung erneuerbarer Energien. Dieser Artikel erklärt die Hintergründe, Entwicklung und Auswirkungen der EEG-Umlage sowie ihre Abschaffung und die Zukunft der erneuerbaren Energien in Deutschland.

Kurzer Überblick - Die wichtigsten Punkte:

Inhaltsverzeichnis

Grundlagen der EEG-Umlage

Definition: Was genau ist die EEG-Umlage?

Die EEG-Umlage, kurz für „Erneuerbare-Energien-Gesetz-Umlage“, war eine Abgabe, die von allen Stromverbrauchern in Deutschland erhoben wurde, um den Ausbau erneuerbarer Energien.

Sie war ein wesentlicher Bestandteil der Stromrechnung und diente dazu, den Produzenten von Ökostrom eine festgelegte Vergütung für den eingespeisten Strom zu garantieren. Diese Vergütung war notwendig, um die Kosten der Produktion von Strom aus erneuerbaren Quellen, wie Wind, Solar und Biomasse, zu decken und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit dieser Energieträger zu steigern.

Historisch gesehen wurde die Höhe der EEG-Umlage jährlich von der Bundesregierung festgelegt und basierte auf der Differenz zwischen den Kosten für die Förderung erneuerbarer Energien und den Erlösen aus dem erzeugten Strom. Diese Differenz wurde auf die Stromendverbraucher umgelegt, was dazu führte, dass die EEG-Umlage einen festen Bestandteil des Strompreises darstellte.

Die EEG-Umlage ermöglichte es, dass Betreiber von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien eine festgelegte Einspeisevergütung erhielten. Diese Einspeisevergütung lag oft über den Marktpreisen für Strom und wurde durch die EEG-Umlage finanziert. Diese Struktur war entscheidend für den Erfolg des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und trug maßgeblich dazu bei, dass Deutschland zu einem Vorreiter in der Nutzung erneuerbarer Energien wurde.

Obwohl die EEG-Umlage am 1. Juli 2022 abgeschafft wurde, bleibt die Einspeisevergütung für ökologisch sauberen Strom bestehen. Diese wird nun aus dem Energie- und Klimafonds des Bundes finanziert. Dies stellt sicher, dass die Förderung erneuerbarer Energien auch weiterhin gewährleistet bleibt, ohne die Verbraucher direkt über die Stromrechnung zu belasten.

Warum wurde damals die EEG-Umlage eingeführt?

Die Einführung der EEG-Umlage war ein entscheidender Schritt zur Förderung erneuerbarer Energien in Deutschland. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) trat am 1. April 2000 in Kraft und führte zu einem deutlichen Wachstum der Nutzung erneuerbarer Energien. Die Hauptgründe für die Einführung der EEG-Umlage lagen im Klimaschutz  und der Entwicklung der Erneuerbare-Energien-Branche, die hohe Exportanteile verzeichnete.

Ein zentrales Prinzip des EEG war die garantierte Einspeisevergütung für jede Kilowattstunde Strom, die aus erneuerbaren Energien erzeugt wurde. Diese Vergütung gewährleistete den Betreibern von Erneuerbare-Energien-Anlagen eine langfristige Planungssicherheit und machte Investitionen in diesen Bereich attraktiver. Die Anschlusspflicht für jede Kilowattstunde aus erneuerbaren Energien sorgte dafür, dass der erzeugte Strom vorrangig ins Netz eingespeist wurde.

Ein weiterer wichtiger Aspekt des EEG war die Unterstützung kleiner und mittelständischer Unternehmen. Diese Unternehmen erhielten über einen Zeitraum von 20 Jahren eine garantierte Vergütung für den erzeugten Strom, was ihnen den Zugang zum Strommarkt ermöglichte und ihre Wettbewerbsfähigkeit stärkte. Dies förderte nicht nur die Diversifizierung des Energiemarktes, sondern trug auch zur Schaffung neuer Arbeitsplätze bei.

Die Einleitung der EEG-Umlage durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz war ein entscheidender Schritt, um den Klimaschutz voranzutreiben, die Erneuerbare-Energien-Branche zu fördern und kleinen Unternehmen den Zugang zum Strommarkt zu ermöglichen. Diese Maßnahmen legten den Grundstein für die Energiewende in Deutschland.

Wer musste die EEG-Umlage zahlen?

Grundsätzlich mussten alle Stromverbraucher in Deutschland die EEG-Umlage zahlen. Das schloss sowohl Privathaushalte als auch Unternehmen ein. Die Umlage war seit ihrer Einführung im Jahr 2000 ein fester Bestandteil des Strompreises und diente zur Finanzierung der Einspeisevergütung für Ökostromproduzenten. Es gab jedoch bestimmte Ausnahmen und Sonderregelungen, die für einige Verbrauchergruppen galten.

Besonders stromkostenintensive Betriebe, die im internationalen Wettbewerb stehen, sowie Eigenversorger mit Anlagen unter 30 Kilowatt-Peak (kWp) waren von der EEG-Umlage befreit. Diese Ausnahmeregelungen sollten sicherstellen, dass diese Unternehmen ihre Wettbewerbsfähigkeit nicht aufgrund hoher Stromkosten verlieren. Im Jahr 2020 wurde die EEG-Umlage zur Hälfte von Unternehmen, zu einem Drittel von Privathaushalten und von öffentlichen Einrichtungen getragen.

Unternehmen, die besonders viel Strom verbrauchen, konnten eine Befreiung oder Ermäßigung der EEG-Umlage beantragen. Diese Regelung zielte darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen zu erhalten, indem ihre Energiekosten gesenkt wurden. Obwohl die EEG-Umlage für die meisten Verbraucher verpflichtend war, sorgten diese Ausnahmeregelungen für eine gewisse Entlastung bestimmter Gruppen.

Wie hoch war der Anteil der EEG-Umlage am Strompreis?

Der Anteil der EEG-Umlage am Strompreis  variierte im Laufe der Jahre, war jedoch immer ein fester Bestandteil der Stromrechnung. Vor ihrer Abschaffung 2022 machte die EEG-Umlage bis zu 20 % des gesamten Strompreises aus. Diese Schwankungen waren auf die Kosten des Ausbaus erneuerbarer Energien und die Anpassung der Umlage an diese Kosten zurückzuführen.

Zum 1. Juli 2022 wurde die EEG-Umlage vollständig auf null abgesenkt. Vor dieser Absenkung betrug die EEG-Umlage 3,72 Cent pro Kilowattstunde (ct kwh). Ein typischer Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh zahlte 2021 noch etwa 227,50 € für die EEG-Umlage. Durch die Absenkung der EEG-Umlage zahlte derselbe Haushalt im Jahr 2022 nur noch 65 €.

Diese Reduktion der EEG-Umlage führte zu einer Entlastung der Stromverbraucher und machte den Eigenverbrauch von erneuerbaren Energien attraktiver. Die genaue Höhe der EEG-Umlage und ihre Schwankungen über die Jahre hinweg zeigten, wie stark die Kosten des Ausbaus erneuerbarer Energien auf die Verbraucher umgelegt wurden.

Wie wurde die EEG-Umlage berechnet?

Die Berechnung der EEG-Umlage basierte auf einer Vielzahl von Faktoren.

  • Der EEG-Kontostand zum 30. September eines Jahres spielte eine entscheidende Rolle bei der Festlegung der Umlage für das folgende Jahr.
  • Ebenso wurde die Anzahl neuer, nach dem EEG förderfähiger Anlagen berücksichtigt.
  • Diese Faktoren wurden jährlich im Oktober neu bewertet, um die Höhe der EEG-Umlage für das kommende Jahr festzulegen.

Ein weiterer wichtiger Faktor war der erwartete Stromverbrauch und die prognostizierten Strombörsenpreise. Niedrige Strompreise an der Börse führten dazu, dass die EEG-Umlage steigen musste, um die niedrigen Verkaufserlöse der Netzbetreiber auszugleichen. Dies bedeutete, dass die EEG-Umlage flexibel an die Marktbedingungen angepasst wurde, um die Finanzierung der erneuerbaren Energien sicherzustellen.

Die jährliche Anpassung der EEG-Umlage hat folgende Funktionen:

  • Sie stellt sicher, dass die Kosten für die Förderung erneuerbarer Energien gedeckt bleiben.
  • Die Stromverbraucher tragen somit direkt zur Finanzierung des Ausbaus erneuerbarer Energien bei.
  • Sie zahlen die Differenz zwischen den Kosten der Förderung und den Erlösen aus dem erzeugten Strom.

Zusammengefasst basierte die Berechnung der EEG-Umlage auf einem komplexen System von Faktoren, das sicherstellte, dass die Finanzierung der erneuerbaren Energien kontinuierlich gesichert war. Diese Berechnungen ermöglichten eine flexible Anpassung der Umlage an die jeweiligen Marktbedingungen und die Entwicklungen im Bereich der erneuerbaren Energien.

Welche Auswirkungen hatte die EEG-Umlage auf den Strompreis?

Die EEG-Umlage hatte einen direkten Einfluss auf den Strompreis in Deutschland. Als fester Bestandteil der Stromrechnung trug sie dazu bei, die Kosten für die Förderung erneuerbarer Energien auf die Stromverbraucher umzulegen. Dies bedeutete, dass die Strompreise in Deutschland teilweise durch die EEG-Umlage bestimmt wurden.

Der Strompreis setzte sich aus verschiedenen Komponenten zusammen, darunter die Netzentgelte, Steuern und Abgaben sowie die EEG-Umlage. Der Unterschied zwischen Brutto- und Netto-Strompreis lag dabei in den enthaltenen Abgaben und Umlagen wie der EEG-Umlage. In den letzten Jahren war eine stetige Entwicklung der Strompreise zu verzeichnen, die teilweise auf die steigenden Kosten für den Ausbau erneuerbarer Energien zurückzuführen war.

Die EEG-Umlage spielte eine entscheidende Rolle bei der Finanzierung der Energiewende und beeinflusste somit die Strompreise erheblich. Durch die Umlage wurden die Kosten für die Förderung erneuerbarer Energien auf alle Stromverbraucher verteilt, was zu einer Erhöhung der Strompreise führte. Dies war jedoch notwendig, um den Ausbau erneuerbarer Energien voranzutreiben und eine nachhaltige Energieversorgung zu gewährleisten.

Auswirkungen auf Stromkunden

Die Abschaffung der EEG-Umlage hat für die Stromkunden in Deutschland spürbare finanzielle Entlastungen gebracht. Durch die Reduktion der EEG-Umlage auf null zum 1. Juli 2022 wurden die Stromrechnungen vieler Haushalte und Unternehmen deutlich gesenkt. Diese Maßnahme war Teil eines größeren Entlastungspakets der Bundesregierung und zielte darauf ab, die finanzielle Belastung der Verbraucher zu reduzieren.

Für Eigenverbraucher von erneuerbaren Energien brachte die Abschaffung der EEG-Umlage zusätzliche Vorteile. Der Eigenverbrauch von selbst erzeugtem Strom aus erneuerbaren Energien wurde attraktiver, da die Kosten für die EEG-Umlage entfielen. Dies förderte die Nutzung von Photovoltaikanlagen und anderen erneuerbaren Energiequellen im Eigenheim zur Eigenversorgung.

Obwohl die EEG-Umlage abgeschafft wurde, bleibt die Einspeisevergütung für ökologisch sauberen Strom bestehen. Diese wird nun aus dem Energie- und Klimafonds des Bundes finanziert, was sicherstellt, dass die Förderung erneuerbarer Energien auch weiterhin gewährleistet bleibt, ohne die Verbraucher direkt über die Stromrechnung zu belasten.

Veränderungen der EEG-Umlage im Laufe der Zeit

Seit ihrer Einführung im Jahr 2000 hat die EEG-Umlage zahlreiche Veränderungen und Anpassungen erfahren, um den Ausbau erneuerbarer Energien besser zu fördern und den Marktbedingungen gerecht zu werden. Jede Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes brachte neue Regelungen und Anforderungen mit sich, die die Berechnung und die Höhe der EEG-Umlage beeinflussten.

So mussten beispielsweise seit dem EEG 2017 Windenergieanlagen an Land und Photovoltaikanlagen mit mehr als 750 kW installierter Leistung am Ausschreibungsverfahren teilnehmen. Für Biogasanlagen galt ab einer Leistung von 150 kW ebenfalls eine Teilnahme am Gebotsverfahren, während kleinere Biomasseanlagen weiterhin förderfähig blieben. Diese Anpassungen zielten darauf ab, die Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit der erneuerbaren Energien zu steigern.

Abschaffung der EEG-Umlage

Die Abschaffung der EEG-Umlage am 1. Juli 2022 war ein bedeutender Schritt zur finanziellen Entlastung der Stromverbraucher in Deutschland. Diese Maßnahme war Teil eines Entlastungspakets der Bundesregierung, das im April 2022 beschlossen wurde. Ziel war es, die Bürger:innen und Unternehmen von den zusätzlichen Kosten der EEG-Umlage zu befreien und somit die Strompreise zu senken.

Zum 1. Juli 2022 wurde die EEG-Umlage zunächst auf null gesetzt, bevor sie vollständig abgeschafft wurde. Diese Entscheidung wurde vom Bundesrat unterstützt und markierte einen Wendepunkt in der deutschen Energiepolitik. Ab dem 1. Januar 2023 wird die Finanzierung der Einspeisevergütung für erneuerbare Energien vollständig aus dem Bundeshaushalt gedeckt.

Auswirkungen auf die Strompreise

Die Abschaffung der EEG-Umlage hatte erhebliche Auswirkungen auf die Strompreise in Deutschland. Ab dem 1. Januar 2023 wird die EEG-Umlage vollständig aus dem Bundeshaushalt finanziert, wodurch alle Stromverbraucher von der Finanzierung befreit sind. Dies führte zu einer spürbaren Senkung der Strompreise, insbesondere für Privathaushalte und kleine Unternehmen.

Trotz der Senkung der Strompreise durch den Wegfall der EEG-Umlage bleiben die Strompreise in Deutschland weiterhin hoch. Ein Grund dafür sind die kontinuierlich steigenden Strompreise an der Strombörse und die damit verbundenen Kosten für die Stromerzeugung. Diese hohen Strompreise könnten die Akzeptanz der Energiewende gefährden und die Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandorts Deutschland beeinträchtigen.

Hohe Strompreise bieten jedoch auch Anreize, in Energieeffizienz zu investieren, um Strom zu sparen. Die Abschaffung der EEG-Umlage entlastet die Verbraucher finanziell und unterstützt gleichzeitig die Ziele der Energiewende, indem sie den Fokus auf eine effiziente und nachhaltige Nutzung von Energie legt.

Zukunft der erneuerbaren Energien ohne EEG-Umlage

Die Zukunft der erneuerbaren Energien in Deutschland sieht auch ohne die EEG-Umlage vielversprechend aus. Im EEG 2023 wurden die Ziele neu gefasst, um bis 2030 80 % des Bruttostromverbrauchs aus erneuerbaren Energien zu decken. Diese ambitionierten Ziele sollen den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien fördern und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen reduzieren.

Die Bundesregierung plant, den Ausbau von Wind- und Solarenergie bis 2030 deutlich zu beschleunigen. Dabei soll die installierte Leistung der Windenergie an Land jährlich um 10 Gigawatt erhöht werden, während die Ausbauziele für Windenergie auf See bis 2030 mindestens 30 Gigawatt erreichen sollen. Diese Maßnahmen sind entscheidend, um die Klimaziele zu erreichen und eine nachhaltige Energieversorgung zu gewährleisten.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der steigende CO2-Preis im Europäischen Emissionshandelssystem (EU-ETS), der die Strompreise beeinflusst und die Wettbewerbsfähigkeit erneuerbarer Energien erhöht. Langfristig könnten steigende CO2-Preise dazu führen, dass für erneuerbare Energien keine zusätzlichen Förderprämien mehr nötig sind, da diese über den CO2-Preis konkurrenzfähig werden.

Zusammenfassung

Die EEG-Umlage war über zwei Jahrzehnte hinweg ein zentrales Instrument zur Förderung erneuerbarer Energien in Deutschland. Sie hat maßgeblich dazu beigetragen, den Ausbau von Wind-, Solar- und Biomasseanlagen zu finanzieren und die Energiewende  voranzutreiben. Mit der Abschaffung der EEG-Umlage im Jahr 2022 wurde ein bedeutender Schritt zur finanziellen Entlastung der Stromverbraucher unternommen.

Die Zukunft der erneuerbaren Energien sieht trotz der Abschaffung der EEG-Umlage vielversprechend aus. Die ehrgeizigen Ziele der Bundesregierung und der Fokus auf steigende CO2-Preise werden den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien fördern und eine nachhaltige Energieversorgung gewährleisten. Die Energiewende bleibt somit auf Kurs, und Deutschland wird weiterhin eine Vorreiterrolle im Bereich der erneuerbaren Energien einnehmen.

 

FAQ: EEG-Umlage

Die EEG-Umlage war eine Abgabe, die von allen Stromverbrauchern in Deutschland erhoben wurde, um den Ausbau erneuerbarer Energien zu finanzieren. Sie wurde genutzt, um die Kosten für den Ausbau von Wind- und Solaranlagen zu decken.

Die EEG-Umlage wurde eingeführt, um den Klimaschutz zu fördern und die Entwicklung der erneuerbaren Energien voranzutreiben. Kleinen Unternehmen soll der Zugang zum Strommarkt ermöglicht werden.

Alle Stromverbraucher mussten grundsätzlich die EEG-Umlage zahlen, mit Ausnahmen für stromkostenintensive Betriebe und Eigenversorger mit kleinen Anlagen.

Die EEG-Umlage betrug vor ihrer Abschaffung 3,72 Cent pro Kilowattstunde und machte bis zu 20% des gesamten Strompreises aus.

Die Abschaffung der EEG-Umlage hat zu einer spürbaren Senkung der Strompreise geführt, da die Finanzierung der Einspeisevergütung nun aus dem Bundeshaushalt erfolgt. Die Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren von niedrigeren Strompreisen.

 

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