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Stadtwerke
Hennigsdorf GmbH

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadtwerke Hennigsdorf GmbH ist bemüht, die genannte Website im Einklang mit dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBGG) sowie der Brandenburgischen Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (BbgBITV) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.swh-online.de

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen


Diese Website ist nicht vollständig mit der BbgBITV bzw. der WCAG 2.1 AA vereinbar.
Wir arbeiten daran, eine bessere Zugänglichkeit zu gewährleisten. Bis dahin bitten wir alle Personen, die Barrieren durch die Website erfahren, die Feedback- und Kontaktmöglichkeiten zu nutzen. Wir bemühen uns um individuelle Lösungen.

 

Bekannte Probleme bei der Barrierefreiheit


Videos: Unsere Videos haben derzeit kein Untertitel.
PDF-Dokumente: Nicht alle PDF-Dokumente entsprechen den Vorgaben der Barrierefreiheit.

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit


Diese Erklärung wurde am 22.09.2020 erstellt. Grundlage war eine interne Selbsteinschätzung.

 

Barriere melden! Feedback und Kontaktangaben


Sind Ihnen Mängel beim Zugang zu Inhalten auf dieser Website aufgefallen? Dann kontaktieren Sie uns doch per Post, E-Mail oder telefonisch.

Stadtwerke Hennigsdorf GmbH
Rathenaustraße 4
16761 Hennigsdorf
Telefon: +49 (0) 3302 5440-0
Telefax: +49 (0) 3302 5440-46
E-Mail: info(at)swh-online.de

 

Durchsetzungsverfahren


Sollten Sie aus oben genannter Kontaktmöglichkeit eine nicht zufriedenstellende Antwort oder innerhalb eines Zeitraumes von drei Wochen keine Antwort erhalten, können Sie bei der Durchsetzungsstelle des Landes Brandenburg, eingerichtet beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg – Landesbehindertenbeauftragte, einen entsprechenden Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen. Die Durchsetzungsstelle prüft die Rechtskraft des Antrags aus inhaltlicher Sicht. Sie ordnet im Einzelfall eine technische Überprüfung der Website bei der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien im Land Brandenburg an.
Die Durchsetzungsstelle nach § 4 Abs. 3 BbgBITV hat die Aufgabe, Streitigkeiten zum Thema Barrierefreiheit in der IT zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg beizulegen. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

 

Kontakt


Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg – Landesbehindertenbeauftragte | Durchsetzungsstelle
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S
14467 Potsdam
Internet: msgiv.brandenburg.de
E-Mail: Durchsetzung.BIT@MSGIV.Brandenburg.de

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