100 % Ökostrom, CO2-reduziert
Faire Preise mit Preisgarantie
Seit über 60 Jahren Ihr Energie-Partner vor Ort
Kostenfreier Wechsel
Suche
Close this search box.
hidden

Glossar

Abschlagszahlung Strom

In Zeiten steigender Energiekosten und zunehmendem Energieverbrauch ist es wichtig, die Stromabrechnung zu verstehen. Ein Kernpunkt dabei ist die Abschlagszahlung. In diesem Artikel erfahren Sie, was eine Abschlagszahlung ist, wie sie berechnet wird, welche Anpassungsmöglichkeiten es gibt und wie Sie Ihren Stromverbrauch im Blick behalten können.

Das Wichtigste zur Abschlagszahlung für Strom:

Inhaltsverzeichnis

Was ist eine Abschlagszahlung?

Definition von Abschlagszahlung

Es handelt sich um eine monatliche Vorauszahlung an Ihren Energieversorger. Sie verteilt die erwarteten Jahreskosten gleichmäßig und beugt hohen Einmalzahlungen vor.

Die Zahlungen beruhen auf einer Prognose Ihres Stromverbrauchs und den aktuellen Preisen. Dies hilft, große Nachzahlungen oder Erstattungen zu vermeiden.

Was ist der Unterschied zwischen Abschlagszahlung und Endabrechnung?

Während Abschläge auf Schätzungen basieren, spiegelt die Jahresabrechnung den tatsächlichen Verbrauch wider. Hier werden die geleisteten Zahlungen mit dem realen Verbrauch verglichen, was zu Nachzahlungen oder Erstattungen führen kann.

Wie funktioniert die Abschlagszahlung?

Ihr Versorger schätzt Ihren Jahresverbrauch an Strom anhand von Faktoren wie:

  • Bisheriger Verbrauch
  • Wohnungsgröße
  • Personenanzahl im Haushalt

Daraus ergibt sich Ihr monatlicher Abschlag, der bequem per Lastschrift oder Dauerauftrag bezahlt wird. Wir zeigen Ihnen 2 Beispiele, die die Berechnung der Abschlagszahlung für unterschiedliche Haushaltsgrößen erklären.

Beispiele zur Berechnung:

2-Personen-Haushalt
Nehmen wir an, hier wurden im Vorjahr 2.500 kWh verbraucht. Der aktuelle Vertragstarif liegt bei 30 Cent pro kWh.

Berechnung:

  • Jahresverbrauch: 2.500 kWh
  • Preis pro kWh: 0,30 €
  • Geschätzte Jahreskosten: 2.500 kWh  0,30 €/kWh = 750 €
  • Monatlicher Abschlag: 750 € / 12 Monate = 62,50 €

4-Personen-Haushalt
Bei 4 Personen könnte der Vorjahresverbrauch bei 4.000 kWh liegen.

Berechnung:

  • Jahresverbrauch: 4.000 kWh
  • Preis pro kWh: 0,28 €
  • Geschätzte Jahreskosten: 4.000 kWh  0,28 €/kWh = 1.120 €
  • Monatlicher Abschlag: 1.120 € / 12 Monate = 93,33 €

Die Beispiele basieren auf geschätzten Verbräuchen und Durchschnittspreisen. Die tatsächliche Höhe Ihrer Abschlagzahlung hängt von Ihrem individuellen Verbrauch und Vertragstarif ab.

Sind Abschlagszahlungen verpflichtend?

Ja, sie sind fester Bestandteil Ihres Stromvertrags. Das schützt Sie vor hohen einmaligen Kosten und den Anbieter vor Zahlungsausfällen. Bei Problemen mit den Abschlagszahlungen können oft individuelle Lösungen gefunden werden.

Wie hoch darf Abschlagszahlung Strom sein?

Laut § 40 Abs. 3 der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) darf die Abschlagszahlung die voraussichtlichen Stromkosten für den Abrechnungszeitraum nicht überschreiten. Bei Änderungen im Verbrauch oder Preis muss der Anbieter die Abschlagszahlung anpassen.

Vorteile für Verbraucher und Anbieter

Für Kunden:

  • Gleichmäßige Kosten: Vermeidet große finanzielle Belastungen am Jahresende.
  • Planungssicherheit: Bessere Ausgabenplanung ohne Überraschungen bei den Preisen.
  • Transparenz: Klarheit über monatliche Stromkosten.

Vorteile für Ihren Anbieter:

  • Zahlungssicherheit: Reduziert das Risiko von Zahlungsausfällen.
  • Effizienz: Besseres Management der eigenen Einkäufe und Dienstleistungen.

Nachteile der Abschlagszahlungen

Für Verbraucher:

  • Ungenauigkeit: Schätzungen können zu Über- oder Unterzahlungen führen.
  • Fehlende Flexibilität: Fixe Abschläge berücksichtigen Änderungen im Verbrauch nicht sofort.

Für Anbieter:

  • Verwaltungsaufwand: Berechnung und Anpassung erfordert zusätzlichen Aufwand.
  • Rückerstattungen: Überzahlungen müssen zurückgezahlt werden, was zusätzliche Arbeit bedeutet.

Anpassung der Abschlagszahlung

Typische Anlässe zur Anpassung sind:

  • Nach der jährlichen Abrechnung: Vergleich von tatsächlichem Verbrauch und geleisteten Abschlagszahlungen.
  • Änderungen im Haushalt: Neue Geräte oder Änderung der Haushaltsgröße.
  • Preisänderungen: Anpassungen bei Änderung des Stromtarifs.

Anpassungen erfolgen durch:

  • Kontaktaufnahme: Informieren Sie Ihren Anbieter über den Anpassungswunsch, oft online, telefonisch oder per E-Mail.
  • Online-Tools: Viele Anbieter bieten Tools zur Selbstanpassung der Abschlagszahlung.

Kann der Stromanbieter einfach den Abschlag erhöhen?

Nein, der Anbieter darf die Abschlagszahlung nicht ohne triftigen Grund erhöhen. Gründe können sein:

  • Erhöhter Verbrauch: Basierend auf den Daten der letzten Abrechnung.
  • Preisänderungen: Steigende Stromkosten durch Tarifänderungen.

Sie müssen über Änderungen informiert werden und haben das Recht, Einspruch zu erheben oder Anpassungen zu beanstanden.

Können Sie die Abschlagszahlung stoppen?

Solange der Stromliefervertrag besteht, sind Sie zur Zahlung der Abschläge verpflichtet. Sie können die Abschlagszahlung unter folgenden Umständen stoppen:

  • Vertragsende: Bei Kündigung oder Anbieterwechsel.
  • Grundlegende Änderungen: Z.B. Auszug oder Leerstand.
  • Ausnahmefälle: Unberechtigte Forderungen oder fehlerhafte Rechnungen.

Häufigkeit und Zeitplan der Abschlagszahlungen

Die Abschlagszahlungen für Strom erfolgen in der Regel monatlich, können aber auch vierteljährlich oder halbjährlich abgerechnet werden, je nach Anbieter. Der genaue Zeitplan ist in Ihrem Stromliefervertrag festgelegt und die Zahlungen sind meist zu Beginn oder Mitte eines Monats fällig. Die Endabrechnung erfolgt in der Regel einmal jährlich.

Überprüfung Ihres Stromverbrauchs

Prüfen Sie regelmäßig Ihren Verbrauch, um unnötig hohe Abschläge oder Überraschungen bei der Jahresabrechnung zu vermeiden.

So gehen Sie vor:

  1. Stromzähler ablesen: Notieren Sie regelmäßig die Zählerstände und berechnen Sie den Verbrauch durch die Differenz zum vorherigen Stand. Vergleichen Sie mit Vorjahreswerten.
  2. Smart Meter nutzen: Mit einem intelligenten Stromzähler können Sie Ihren Verbrauch über eine App oder ein Online-Portal in Echtzeit einsehen.
  3. Zwischenablesung durch den Anbieter: Nutzen Sie unterjährige Ablesungen, um den bisherigen Verbrauch mit den Schätzungen zu vergleichen und bei Bedarf die Abschläge anzupassen.
  4. Verbrauchsrechner verwenden: Online-Rechner können Ihnen helfen, den Verbrauch anhand Ihrer Haushaltsgröße, Wohnfläche und Ausstattung zu schätzen.

Stellen Sie Abweichungen fest, passen Sie Ihre Abschlagszahlung entsprechend an.

Faktoren, die die Höhe der Abschlagszahlung beeinflussen

  1. Stromverbrauch: Je höher der Verbrauch, desto höher der Abschlag.
  2. Haushaltsgröße: Mehr Personen im Haushalt bedeuten meist höheren Stromverbrauch.
  3. Strompreis: Steigt der Preis pro Kilowattstunde, erhöhen sich auch die Abschlagszahlungen.
  4. Vorjahresverbrauch: Anbieter schätzen zukünftigen Verbrauch oft anhand des Vorjahresverbrauchs.
  5. Jahreszeit: Saisonale Schwankungen, wie höhere Heizkosten im Winter oder Klimatisierung im Sommer, beeinflussen den Verbrauch.
  6. Ausstattung: Haushalte mit vielen oder großen elektrischen Geräten haben meist einen höheren Stromverbrauch.
  7. Effizienzklasse: Energiesparende Geräte reduzieren den Stromverbrauch und somit die Abschlagszahlungen.
  8. Netznutzungsentgelte: Änderungen dieser Entgelte und Steuern können zu Anpassungen führen.
  9. Photovoltaik: Eigene Solaranlagen senken den Bedarf an zugekauftem Strom.
  10. Energiesparmaßnahmen: Maßnahmen wie LED-Beleuchtung oder das Ausschalten von Geräten im Standby-Modus reduzieren den Verbrauch.

Wechsel des Stromanbieters und Abschlagszahlungen

  1. Vertragskündigung:
  • Kündigungsfristen: Beachten Sie die Fristen Ihres aktuellen Vertrags, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.
  • Abmeldung: Ihr neuer Anbieter übernimmt meist die Abmeldung beim alten Anbieter.
  1. Vertragsabschluss:
  • Tarifwahl: Wählen Sie einen neuen Tarif [Verlinkung auf Tarifübersicht], der Ihren Bedürfnissen entspricht. Achten Sie auf den kWh-Preis und den Grundpreis.
  • Vertragsbeginn: Der neue Anbieter informiert Sie über den Starttermin und die ersten Abschlagszahlungen.
  1. Schlussabrechnung des alten Anbieters:
  • Endabrechnung: Diese enthält den Verbrauch bis zum Wechsel und führt zu einer Rückerstattung oder Nachzahlung.
  1. Abschluss des alten Vertrags:
  • Bestätigung: Achten Sie auf eine schriftliche Kündigungsbestätigung vom alten Anbieter für Ihre Unterlagen.

Tipps zur Senkung Ihrer Stromrechnung

Es gibt viele effektive Wege, um Ihre Stromkosten zu senken und somit auch Ihre Abschlagszahlungen zu reduzieren. Hier sind einige hilfreiche Tipps:

1) Effizienzklasse beachten:

  • Energiesparende Geräte: Wählen Sie Geräte mit hoher Energieeffizienz (A+++ bis D). Diese verbrauchen weniger Strom und sparen langfristig Kosten.
  • Altgeräte ersetzen: Tauschen Sie alte stromfressende Geräte gegen moderne, energieeffiziente Modelle aus.

2) Gerätegröße anpassen:

  • Bedarfsgerechte Wahl: Nutzen Sie Geräte, die zur Größe Ihres Haushalts passen. Ein kleiner Haushalt benötigt keinen großen Kühlschrank.

Beispiel: Ein moderner Kühlschrank der Klasse A+++ spart etwa 150 kWh jährlich im Vergleich zu einem älteren Modell der Klasse A, was bei 30 Cent pro kWh etwa 45 € einspart.

3) Geräte ausschalten:

  • Standby vermeiden: Schalten Sie Geräte vollständig aus statt sie im Standby-Modus zu lassen. Standby kostet unnötig Strom.
  • Steckdosenleisten: Verwenden Sie schaltbare Steckdosenleisten, um mehrere Geräte gleichzeitig vom Netz zu trennen.

4) Nutzung optimieren:

  • Kochen: Nutzen Sie Deckel auf Töpfen und Restwärme. Ein Wasserkocher ist effizienter als ein Elektroherd.
  • Kühlschrank: Stellen Sie den Kühlschrank auf 7°C und den Gefrierschrank auf -18°C ein.
  • Spülmaschine: Lassen Sie die Spülmaschine nur laufen, wenn sie voll ist, und nutzen Sie das Eco-Programm.
  • Waschmaschine: Waschen Sie bei niedrigeren Temperaturen und nur mit vollen Ladungen.

Beispiel: Ein Fernseher im Standby-Modus kann jährlich bis zu 50 kWh verbrauchen, was bei 30 Cent pro kWh zusätzliche 15 € für den Strom verursacht.

5) Beleuchtung

  • Umstellung: Ersetzen Sie herkömmliche Glühbirnen durch LED-Lampen. LEDs sparen bis zu 90% Strom und halten länger.
  • Tageslicht nutzen: Nutzen Sie Tageslicht und schalten Sie künstliche Beleuchtung nur bei Bedarf ein.
  • Licht ausschalten: Verlassen Sie den Raum? Schalten Sie das Licht aus. Bewegungsmelder helfen dabei.

Beispiel: Eine 60-Watt-Glühbirne, die 5 Stunden täglich leuchtet, verbraucht etwa 110 kWh pro Jahr. Eine vergleichbare LED benötigt nur etwa 10 kWh, was 30 € jährlich spart.

6) Energiesparmodi aktivieren:

  • Moderne Geräte: Nutzen Sie Energiesparmodi bei Geräten wie Druckern oder Computern, um den Verbrauch im Ruhezustand zu minimieren.

7) Timer und Zeitschaltuhren verwenden:

  • Zeitsteuerung: Zeitschaltuhren helfen, Geräte wie Warmwasserbereiter nur zu benötigten Zeiten zu betreiben.

Beispiel: Der Energiesparmodus eines Computers kann den Verbrauch von 150 Watt auf 5 Watt reduzieren, was bei 8 Stunden täglicher Nutzung etwa 50 € jährlich spart.

Zusätzlicher Tipp: Überlegen Sie, zu einem günstigeren Stromanbieter zu wechseln, um Ihre Kosten weiter zu reduzieren.

Indem Sie diese Tipps in Ihren Alltag integrieren, können Sie Ihren Stromverbrauch um 10-20% senken, ohne auf Komfort zu verzichten. Das spart Geld und schont die Umwelt.

FAQ: Abschlagszahlung Strom

Die Abschlagszahlung ist eine regelmäßige Vorauszahlung zur Deckung der laufenden Energiekosten. Erfahren Sie, wie die Abschlagszahlung berechnet wird und wie Sie die Höhe beeinflussen können.

Eine monatliche Abrechnung des exakten Verbrauchs wäre für Anbieter und Kunden zu aufwändig. Daher werden die voraussichtlichen Jahreskosten auf monatliche Abschläge aufgeteilt.
Die Abschlagszahlung besteht aus dem Grundpreis und dem Arbeitspreis (Verbrauchspreis) für den Strom.
Der Abschlag richtet sich nach Ihrem Tarif, der Haushaltsgröße und dem geschätzten Jahresverbrauch, basierend auf dem Vorjahresverbrauch.
Die Abschlagszahlung erfolgt regelmäßig. Je nach Anbieter kann dies monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich sein.
Es ist sinnvoll, nach etwa drei Monaten den Zählerstand zu übermitteln, um den Abschlag anzupassen und Überraschungen zu vermeiden.
Der Strompreis setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen: Kosten für die Strombeschaffung, Vertrieb und Gewinnmarge, Steuern, Messstellenbetrieb und Abgaben. Diese Umlagen beinhalten die Umsatz- und die Stromsteuer, die Abgaben und Umlagen.
Ob Änderungen direkt an Sie weitergegeben werden, hängt von Ihrem Vertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ab. Diese regeln, wann und wie Preise geändert werden dürfen.
Suche
Skip to content